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Sparen bei der Freien Scholle

Die Freie Scholle ist eine Baugenossenschaft mit Spareinrichtung. Wir bieten unseren Mitgliedern und deren Angehörigen verschiedene Möglichkeiten, Geld zu sparen und anzulegen – mit attraktiver Verzinsung.

Die Vorteile des Scholle-Sparens
Ihre Spareinlagen investieren wir ausschließlich in unseren Hausbesitz. Das bedeutet, alle Modernisierungsmaßnahmen und Neubauvorhaben werden auch mit Hilfe Ihrer Spareinlagen finanziert. Damit wissen Sie nicht nur, dass Ihr Geld sicher und nachhaltig angelegt ist, es bleibt auch in der Region. Zudem ist unsere Genossenschaft dem Selbsthilfefonds des „GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V“ angeschlossen, der Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften sichert.

Öffnungszeiten

Wichtig:
Vom 19. Dezember bis zum 04. Januar bleibt unsere Spareinrichtung geschlossen. Ab dem 05. Januar sind wir wie gewohnt wieder für Sie da.

Montag09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag09.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag09.00 bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Melanie Büscher
Melanie Büscher
Markus Reimann
Markus Reimann
Christin Wortmann
Christin Wortmann

Hinweis zu unseren Geschäftsbedingungen

Gebühren

Die Kontoführung von Spar- sowie Sparbriefkonten ist kostenlos. Für eine auf Kundenwunsch ausgestellte verbriefende Sparbrief-Urkunde wird eine Gebühr in Höhe von 25,– Euro je Urkunde erhoben.

Vorschusszinsen

Bei vorzeitiger Rückzahlung der Spareinlage wird der zurückgezahlte Betrag grundsätzlich als Vorschuss verzinst. Die Sollzinsen übersteigen dabei die zu vergütenden Habenzinsen um ein Viertel.

Mindesteinlage

Die Mindesteinlage für Spareinlagen beträgt 5,- Euro.

Sicherheit

Für alle Spareinlagen haftet die Freie Scholle mit ihrem gesamten Vermögen. Zusätzlich ist die Genossenschaft dem Selbsthilfefonds des „GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung“ angeschlossen.

Wer darf sparen?

Gemäß den Vorgaben der Bankenaufsicht dürfen nur Genossenschaftsmitglieder und deren Angehörige bei der Freien Scholle Sparen. Da alle Wohnungsinhaber für den Bezug ihrer Wohnung die Mitgliedschaft erworben haben, können sie automatisch die Angebote der Spareinrichtung in Anspruch nehmen. Außerdem gehören Ehepartner und Geschwister sowie Verwandte und Verschwägerte gerader Linie zum Kreis der berechtigten Sparer. Nach § 15 der Abgabenordnung zählen darüber hinaus Verlobte sowie Pflegeeltern und -kinder dazu.

Weitere Informationen

Wenn Sie weitere Informationen über unsere Spareinrichtung wünschen, senden Sie uns einfach eine E-Mail an spareinrichtung@freie-scholle.de. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.


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