Mitgliedschaft

Nur mit dem Erwerb der Mitgliedschaft kann man die Vorteile des Wohnens in der Freien Scholle in Anspruch nehmen.

Die Vorteile der Freien Scholle sind:

  • Sicherheit durch Dauernutzungsverträge und ein umfassendes Wohnungsangebot, das sich an den Bedürfnissen der Mitglieder orientiert.
  • Service durch den Unternehmensverbund der Freien Scholle, der ein breites Dienstleistungsangebot abbildet.
  • intakte und stabile Nachbarschaften durch gelebte Solidarität der Mitglieder
  • Selbstbestimmung durch Eigenverantwortung. Die Mitglieder bestimmen gleichberechtigt und gemeinschaftlich über ihr Wohnen und die Geschäftspolitik ihrer Genossenschaft.

Gemäß dem genossenschaftlichen Selbstverständnis genießen alle Mitglieder unabhängig von ihrer Herkunft und Religion die gleichen Rechte. Jedes Mitglied der Genossenschaft muss sich mit der Übernahme von Genossenschaftsanteilen am Eigenkapital der Freien Scholle beteiligen. Für den Bezug einer Genossenschaftswohnung müssen Geschäftsanteile übernommen werden, die je nach Wohnungsgröße zwischen 1.300,- € und 2.150,- € liegen. Für Altenwohnungen und neu errichtete Genossenschaftswohnungen ist eine größere Selbsthilfeleistung zu erbringen. Familienangehörige können mit mindestens einem Geschäftsanteil Mitglied in der Freien Scholle werden.

Auf alle erworbenen Anteile, die zu Beginn eines Geschäftsjahres in der Mitgliederliste eingetragen sind, zahlt die Genossenschaft im darauf folgenden Jahr eine Dividende von bis zu vier Prozent. Wird die Mitgliedschaft zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt, zahlt die Genossenschaft die Anteile im Sommer des übernächsten Jahres nach der Kündigung wieder aus, nachdem die Vertreterversammlung den Jahresabschluss gebilligt hat.

Wenn Sie sich für die Mitgliedschaft in der Freien Scholle interessieren, senden Sie uns einfach eine E-Mail. Unsere Mitarbeiter*innen werden sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.