„Rechtzeitig Vorsorge treffen und den Nachlass eindeutig regeln“

Informationsveranstaltung im Rahmen von „25 Jahre Spareinrichtung“

Ein Testament sollte so errichtet sein, dass der überlebende Ehe- oder Lebenspartner abgesichert ist. Dafür warb Rechtsanwalt und Notar Dr. Hartmut Stracke in seinem Fachvortrag „Erbrechtliche Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten". Zu der Informationsveranstaltung im NachbarschaftsCafé Albert-Schweitzer-Straße hatte die Freie Scholle anlässlich des 25-jährigen Jubiläums ihrer Spareinrichtung eingeladen.

Um Streit und Ärger um das Erbe zu vermeiden, sei es ratsam, den Nachlass nicht nur rechtzeitig, sondern auch juristisch sauber zu regeln. So sei es über die Benennung eines Erbens hinaus möglich, Regelungen bezüglich des Pflichtteils zu treffen und damit den überlebenden Partner abzusichern. Verzichten beispielsweise die Kinder auf ihren Pflichtteil, sei eine solche Verzichtserklärung aber nur dann wirksam, wenn sie auch notariell beglaubigt ist. Darüber hinaus empfiehlt der Fachmann für Erbangelegenheiten, im Testament eine so genannte „Änderungsklausel" einzubauen. Sie ermöglicht es dem überlebenden Partner, das Testament zu einem späteren Zeitpunkt zu verändern. Fehlt eine solche Klausel, bleibt das von beiden Partnern unterschriebene Testament weiterhin gültig.

Darüber hinaus gab Stracke Tipps für die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Auch hier gelte es, rechtzeitig tätig zu werden. Zu bedenken sei, dass sie im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit Anweisungen unter anderem für Ärzte oder Pflegeheime enthalten. Er empfahl, die eigenen Vorstellungen und Wünsche schriftlich zu formulieren, um nicht von gesetzlichen Vorgaben abhängig zu sein. Außerdem sei es ratsam, die Angehörigen zu informieren und ihnen mitzuteilen, wo die Dokumente hinterlegt sind. Schließlich sind sie im Ernstfall der erste Ansprechpartner für die Ärzte und sollen dann verlässlich im Namen des Betroffenen entscheiden können.


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