Die Scholle-Nachrichten im Überblick
Umzug in eine andere Stadt leicht gemacht
Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften
In Zeiten der Globalisierung und einer immer schnelllebigeren Gesellschaft steigt auch die Fluktuation in unseren Städten. Ein Umzug in eine andere Stadt ist jedoch mit erhöhten Kosten verbunden.
Zumindest was die Zahlung von Genossenschaftsanteilen betrifft, können die Mitglieder der Freien Scholle jetzt auf eine Erleichterung hoffen. Denn sie profitieren von der Vereinbarung „Flexibler Wohnungstausch", die insgesamt 38 Genossenschaften aus dem gesamten Bundesgebiet miteinander getroffen haben. Deren Mitglieder müssen beim Umzug zu einer dieser Genossenschaft nun keine Doppelbelastung durch neu zu zeichnenden Anteile und der Kündigungsfrist ihrer bisher eingezahlten Anteile tragen.
Für ihre Genossenschaftsmitglieder bedeutet das: Bei einem Wohnungswechsel zu einer der am „Flexiblen Wohnungstausch" beteiligten Genossenschaften trifft das Mitglied eine Vereinbarung mit der bisherigen und der neuen Genossenschaft, bei der die Übertragung der Geschäftanteile vereinbart wird. Die ehemalige Genossenschaft zahlt nach Fälligkeit des Geschäftsguthabens dieses an die neue Genossenschaft aus. Sind für die neue Wohnung mehr Geschäftsanteile erforderlich, zahlt das Mitglied lediglich den Differenzbetrag und den obligatorischen Pflichtanteil sofort ein.
Sind aber die eingetragenen Geschäftsanteile höher als benötigt, bekommt das Mitglied den verbleibenden Betrag nach Fälligkeit überwiesen. Die Zahlung eines Pflichtanteils bleibt davon unberührt, und andere Forderungen wie beispielsweise Betriebskosten oder Schönheitsreparaturen werden gesondert berechnet.
Bei einem Wohnungswechsel in eine andere Stadt berät gerne das zuständige Serviceteam. Nähere Informationen zum „Flexiblen Wohnungstausch" gibt es unter www.wohnungsbaugenossenschaften.de.