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29.06.2009

Genossenschaftsanteile weiter gefördert

Gute Nachricht für Prämiensparer

Seit dem 1. Januar wird die staatliche Sparförderung für neu abgeschlossene Bausparverträge nur noch gewährt, wenn der Vertrag bei Auszahlung für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Wohnungsbau-Prämiensparer der Freien Scholle sind hiervon nicht aber betroffen! Die Prämie für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird wie bisher weiter gezahlt. Das heißt, auch nach der Gesetzesänderung steht das Guthaben aus dem Prämiensparvertrag nach seiner Auszahlung dem Sparer zur freien Verfügung und kann zum Beispiel für die Finanzierung eines Autokaufs oder auch für eine Urlaubsreise verwendet werden.

Gerade in der derzeitigen Niedrig-Zinsphase wird das Wohnungsbau-Prämiensparen mit Genossenschaftsanteilen wieder zu einer interessanten Spar-Alternative. So zahlt die Freie Scholle zusätzlich zur Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent auf die Anteile, die am 1. Januar eines Jahres in der Mitgliederliste eingetragen waren, eine Brutto-Dividende von bis zu 4,0 Prozent. Bei drei Sparraten kann der effektive Jahreszins somit 7,15 Prozent betragen.

Der Höchstbetrag, auf den die Wohnungsbau-Prämie gewährt wird, liegt für Allenstehende bei 512 € und für Verheiratete bei 1.024 €. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Alleinstehenden nicht mehr als 25.600 € und bei Verheirateten nicht mehr als 51.200 € beträgt. Außerdem sollte für die steuerfreie Auszahlung der Dividende ein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegen.

Scholle-Mitglieder, die die Vorteile des Wohnungsbauprämiensparens nutzen wollen, sollten ihren Vertrag bis zum 31. August in der Spareinrichtung abschließen. In diesem Fall können sie über ihr Guthaben bereits nach knapp drei Jahren verfügen. Dabei reicht es aus, die erste Rate im November einzuzahlen. Bei einem späteren Vertragsabschluss würde sich die Laufzeit aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auf vier Jahre verlängern.

Mehr zum Scholle-Sparen unter www.freie-scholle.de.



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