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Die Scholle-Nachrichten im Überblick

22.12.2008

Die wichtigsten Änderungen der Erweiterten Selbstverwaltung im Überblick: Flexible Strukturen und erhöhte Verbindlichkeit

Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Fassung der Erweiterten Selbstverwaltung verfügen die Mitglieder der Freien Scholle über verbesserte Möglichkeiten, ihren Wohnalltag in Haus, Nachbarschaft und Siedlung selbst zu gestalten.

Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Fassung der Erweiterten Selbstverwaltung verfügen die Mitglieder der Freien Scholle über verbesserte Möglichkeiten, ihren Wohnalltag in Haus, Nachbarschaft und Siedlung selbst zu gestalten. Die wesentlichen Änderungen hier im Überblick:

Hausversammlung:
Künftig kann ein Haus, das aus „objektiv nachvollziehbaren Gründen“ keinen Haussprecher wählen kann, den Haussprecher eines anderen Hauses mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen – zum Beispiel dann, wenn die Haus Bewohnern alt, krank oder gebrechlich oder aber auch aus beruflichen Gründen dauerhaft verhindert sind.

Bezirksversammlung:
Bisher nahmen die Mitglieder die Möglichkeiten, im Siedlungsbezirk nachbarschaftliche Angelegenheiten zu regeln, sehr unterschiedlich wahr. Neben sehr aktiven Bezirken bestanden andere Bezirke lediglich auf dem Papier. Hier ist die Erweiterte Selbstverwaltung jetzt erheblich flexibler als bisher. So hat der Siedlungsrat jetzt die Möglichkeit, mit Zustimmung der betroffenen Bezirksversammlungen Bezirke zusammenzulegen.

Siedlungsrat:
Eine weitere Neuerung stellt die Wahl eines Kinder- und Jugendbeauftragten durch den Siedlungsrat dar. Damit will die Genossenschaft Kinder und Jugendliche in die Gestaltung des Siedlungslebens aktiv einbeziehen.
Vor der Wahl sollte in jeder Siedlung ein Vorschlag von den Kindern und Jugendlichen eingeholt werden. Der Kinder- und Jugendbeauftragte sollte nicht älter als 24 Jahre sein. Im Siedlungsrat hat er volles Stimmrecht.
Darüber hinaus ist die jährliche Begehung der Siedlung mit dem Siedlungssprecher (ehemals Siedlungsratsvorsitzender) zur Aufstellung des Instandhaltungs- und Modernisierungsplans festgeschrieben.

Vor-Ort-Team:
Ein zentrales Element der Erweiterten Selbstverwaltung ist das Vor-Ort-Team. Deshalb wurden die Aufgaben von Mitgliederbetreuer, Sozialarbeiter der Wohn- und Altenberatung und Siedlungswart innerhalb der Selbstverwaltung ebenfalls eindeutig definiert.
Danach unterstützen sie wie bisher die Haus-, Bezirks- und Siedlungssprecher in ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Neu ist aber die Verpflichtung des Vor-Ort-Teams, „bei der Meldung von Schäden und Missständen eine zeitnahe Rückmeldung über das weitere Vorgehen zu geben und – sofern möglich – einen konkreten Termin für Beseitigung des Schadens oder Missstandes mitzuteilen“.

Genossenschaftskonferenz und Mitglieder-Arbeitsgruppe:
In der Genossenschaftskonferenz (bisher Vertreterkonferenz) beraten alle Mitglieder der elf Siedlungsräte, Aufsichtsrat, Vorstand und Mitarbeiter der Verwaltung über die Ausrichtung der Geschäftspolitik der Freien Scholle. Die Konferenz findet in jedem Jahr – jedoch nicht im Vertreterwahljahr – statt. Die inhaltliche Vorbereitung übernimmt die Mitglieder-Arbeitsgruppe (bisher Mitglieder-Workshop). Außer je einem Vertreter der elf Siedlungsräte gehören ihm je ein Mitglied von Aufsichtsrat und Vorstand, der Aufsichtsratsvorsitzende sowie Mitarbeiter der Verwaltung an.



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