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Die Scholle sind wir - Vertreterwahlen 2010

So wird's gemacht - Wahlordnung

Stimmenabgabe bei der Vertreterwahl 2006

Zoom Stimmenabgabe bei der Vertreterwahl 2006

Bei den Vertreterwahlen 2010 sind insgesamt 143 Vertreter und mindestens 73 Ersatzvertreter zu wählen. Für jeweils 50 Mitglieder eines Wahlbezirks ist ein Vertreter zu wählen. Ergibt die Feststellung der Mitglieder des Bezirks ein Rest von mehr als 25, kommt ein weiterer Vertreter hinzu. Maßgeblich ist der Stand der Mitgliederliste vom 1. Januar 2010.

Wählen darf jedes Mitglied, das bei der Bekanntmachung der Wahl am 30. Juli 2010 in der Mitgliederliste der Freien Scholle eingetragen war.

Um als Vertreter gewählt werden zu können, muss man persönlich Mitglied der Freien Scholle und voll geschäftsfähig sein. Das heißt, der Kandidat muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf nicht in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein. Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes können allerdings nicht als Vertreter gewählt werden.

Nicht an der Wahl teilnehmen dürfen Mitglieder, an die der Beschluss über den Ausschluss aus der Genossenschaft abgesendet worden ist. Sie haben weder das aktive noch das passive Wahlrecht.

Gewählt werden die Vertreter und ihre Ersatzvertreter in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl in den Wahlversammlungen ihres Wahlbezirkes. Wahlvorschläge können - von den Mitgliedern des Wahlbezirkes - bis zum Tag vor der Wahl schriftlich eingereicht werden. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung des Kandidaten. Außerdem können Wahlvorschläge in der Wahlversammlung mündlich gemacht werden. Dazu muss der Kandidat am Wahlabend persönlich anwesend sein oder schriftlich die Zustimmung zur Kandidatur erklärt haben.











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