Startseite Genossenschaft Vertreterwahlen 2010 Selbstverwaltung - Gemeinsam für die Genossenschaft

Die Scholle sind wir - Vertreterwahlen 2010

Selbstverwaltung - Gemeinsam für die Genossenschaft

Erläuterung der Begriffe:

Mitglieder

Der Freien Scholle gehören über 7.000 Mitglieder an. Im Rahmen der Selbstverwaltung bestimmen sie gemeinsam, wie das Wohnen in den Siedlungen der Freien Scholle aussehen soll.

Vertreterversammlung

Oberstes Organ einer Genossenschaft ist die Vertreterversammlung. Im Namen aller Mitglieder entscheidet sie über die Geschäftspolitik der Genossenschaft.

Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand der Genossenschaft bestellt. Beide haben einmal jährlich im Rahmen der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen. Gemeinsam bestimmen Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung die Geschäftspolitik der Freien Scholle.

Über die im Genossenschaftsgesetz vorgeschriebene Vertreterversammlung hinaus führt die Freie Scholle in jedem Jahr eine Genossenschaftskonferenz durch. Hier stimmen Vorstand und Aufsichtsrat die Geschäftspolitik der Genossenschaft mit den Vertretern ab und treffen gemeinsam grundlegende geschäftspolitische Entscheidungen.

Aufsichtsrat

Zusammen mit der Vertreterversammlung und dem Vorstand bestimmt der Aufsichtsrat die Geschäftspolitik der Freien Scholle. Er wird von der Vertreterversammlung gewählt. Aufgabe seiner neun Mitglieder ist es, den Vorstand in seiner Arbeit zu fördern, zu beraten und zu überwachen. In der Erweiterten Selbstverwaltung der Freien Scholle steht jeder Siedlung ein Mitglied des Aufsichtsrates als fester Ansprechpartner zur Verfügung.

Vorstand

Der Vorstand führt im Auftrag der Genossenschaftsmitglieder die Geschäfte der Freien Scholle. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat für fünf Jahre bestellt. Einmal im Jahr legen Vorstand und Aufsichtsrat gegenüber der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.

Auf den jährlichen Sitzungen des Siedlungsrates berichtet der Vorstand über seine Tätigkeit im vorangegangenen Jahr und stellt die Planungen für das kommende Jahr vor.

Hausversammlung

In der Hausversammlung können alle Hausbewohner die Angelegenheiten ihres Hauses regeln. Das können gemeinsame Aktivitäten wie ein Nachbarschaftsfest sein. Es kann aber auch darum gehen, gemeinsam einen geeigneten Abstellplatz für Spielzeug, Kinderwagen oder Fahrräder zu finden. Kommt es im Haus zu Streitigkeiten, haben die Bewohner die Möglichkeit, in der Hausversammlung zunächst selbst nach einer Lösung zu suchen. Dabei steht der zuständige Mitgliederbetreuer als Moderator zur Verfügung.

Bezirksversammlung

Die Bezirksversammlung behandelt Angelegenheiten, die nur die Nachbarschaft, nicht aber das ganze Siedlungsgebiet betreffen. Die Bezirksversammlung entscheidet beispielsweise darüber, wo ein Spielplatz oder weitere PKW-Abstellplätze angelegt werden könnten.

Siedlungsrat

Der Siedlungsrat entscheidet über die Angelegenheiten des Siedlungsgebietes.

Zu Beginn jeden Jahres berichtet der Vorstand dem Siedlungsrat über die Aktivitäten der Genossenschaft im Siedlungsgebiet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Bereichen Modernisierung und Instandhaltung.

Der Siedlungsrat kann nur solche Entscheidungen treffen, für die er auch selbst die Verantwortung übernimmt. Darüber hinaus sind die Forderungen einer Siedlung mit den Interessen der anderen Siedlungen in Einklang zu bringen.

Serviceteam

Für jede Siedlung der Freien Scholle arbeitet ein Serviceteam. Es besteht aus einem Siedlungswart, einem Mitgliederbetreuer und einem Mitarbeiter der Wohn- und Altenberatung.

Um diese Arbeiten vor Ort leisten zu können, wurden in allen Siedlungsgebieten Büros eingerichtet. Hier sind die Mitarbeiter nicht nur zu festen Terminen zu erreichen, sondern auch nach Absprache. Die Serviceteams führen auch regelmäßige Treffen vor Ort durch. Auf diese Weise können sie bereichsübergreifende Probleme zügig und unbürokratisch im Interesse der Mitglieder lösen, und den Mitgliedern stehen in den Siedlungen Ansprechpartner für alle Fragen „rund ums Wohnen in der Freien Scholle" zur Verfügung.

Genossenschaftskonferenz und Mitglieder-AG

Alle stimmberechtigten Mitglieder der Siedlungsräte bilden die Genossenschaftskonferenz. Sie unterstützt die gesetzlichen Selbstverwaltungsorgane Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand bei der Festlegung der Grundzüge der Geschäftspolitik der Freien Scholle.

Die Vorbereitung der Genossenschaftskonferenz erfolgt in der Mitglieder-Arbeitsgruppe, die sich aus je einem Delegierten der elf Siedlungsräte sowie Vertretern aus Aufsichtsrat, Vorstand und Verwaltung zusammensetzt.











© 2010 Baugenossenschaft Freie Scholle eG. Alle Rechte vorbehalten