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Selbstverwaltung

Vorstand

Der Vorstand führt im Auftrag der Genossenschaftsmitgleider die Geschäfte der Freien Scholle. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für fünf Jahre bestellt. Einmal im Jahr legen Vorstand und Aufsichtsrat gegenüber der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.

Auf den jährlichen Sitzungen des Siedlungsrates berichtet der Vorstand über die Tätigkeit des vorangegangenen Jahres und stellt die Planungen für das kommende Jahr vor.



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