Selbstverwaltung
Vertreterversammlung
Oberstes Organ einer Genossenschaft ist die Vertreterversammlung. Im Namen aller Mitglieder entscheidet sie über die Geschäftspolitik der Freien Scholle.
Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand der Genossenschaft bestellt. Beide haben einmal jährlich im Rahmen der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen. Gemeinsam bestimmen Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand die Geschäftspolitik der Freien Scholle.
Über die im Genossenschaftsgesetz vorgeschriebene Vertreterversammlung hinaus führt die Freie Scholle in jedem Jahr eine Genossenschaftskonferenz durch. Hier stimmen Vorstand und Aufsichtsrat die Geschäftspolitik mit den Siedlungsräten ab und treffen gemeinsam grundlegende geschäftspolitische Entscheidungen.