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Selbstverwaltung

Bezirksversammlung

Die Haussprecher eines Siedlungsbezirkes bilden die Bezirksversammlung. Sie behandelt Angelegenheiten, die nur die Nachbarschaft, nicht aber das gesamte Siedlungsgebiet betreffen. Dies können beispielsweise Entscheidungen darüber sein, wo ein Spielplatz oder weitere PKW-Abstellplätze angelegt werden sollen.

Ein Siedlungsbezirk besteht aus zehn bis 15 Häusern. Die betreffenden Haussprecher wählen für vier Jahre ihren Bezirkssprecher und dessen Stellvertreter. Er steht in seinem Siedlungsbezirk als Ansprechpartner für die Bewohner zur Verfügung und vertritt deren Interessen im Siedlungsrat und gegenüber der Verwaltung.



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