Selbstverwaltung
Aufsichtsrat
Zusammen mit der Vertreterversammlung und dem Vorstand bestimmt der Aufsichtsrat die Geschäftspolitik der Freien Scholle. Er wird von der Vertreterversammlung gewählt. Aufgabe seiner neun Mitglieder ist es, den Vorstand in seiner Arbeit zu fördern, zu beraten und zu überwachen. In der Selbstverwaltung der Freien Scholle steht jeder Siedlung ein Mitglied des Aufsichtsrates als fester Ansprechpartner zur Verfügung.