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Selbstverwaltung

Genossenschaftliches Eigentum ist das gemeinschaftliche Eigentum der Mitglieder. Deshalb sind die Selbsthilfe, die Selbstverwaltung und die Selbstverantwortung die Grundpfeiler der Geschäftspolitik der Freien Scholle.

Die Selbstverwaltung in einer Genossenschaft regeln das Genossenschaftsgesetz und die Satzung. Um die Kommunikation zwischen Mitgliedern und Verwaltung zu gewährleisten, hat die Freie Scholle zusätzlich die Erweiterte Selbstverwaltung eingeführt. Sie bietet den Mitgliedern der Freien Scholle die Möglichkeit, das Wohnen in ihren Siedlungen gemeinsam mit den anderen Mitgliedern selbst zu gestalten.

Wenn Sie mehr über die Selbstverwaltung in der Freien Scholle erfahren wollen, senden Sie uns eine .











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